Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) (m/w/d)

Handwerk, Montage, Produktion

Datum und Uhrzeit
Start:

Ab Sofort

Stunden pro Woche:

38.5

Lohnangabe

Nach Vereinbarung

Vorstellungstermin

Vorstellungstermin nach Vereinbarung

Dienstverhältnis

Unbefristet

Job-Beschreibung und Hinweise für Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) (m/w/d)

Kontrollen und Streifendienst im gesamten Stadtgebiet zur Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen sowie der Straßenverkehrsordnung; Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs; Festsetzung von Verwarnungsgeldern; Ahndung;...

Bei der Stadt Waiblingen ist im Fach­bereich Bürger­dienste zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Voll­zeit­stelle im

Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)

zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Kontrollen und Streifendienst im gesamten Stadtgebiet zur Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen sowie der Straßen­verkehrs­ordnung
  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
  • Festsetzung von Verwarnungsgeldern
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Einzelanweisungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei Rechts­verstößen
  • Enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Polizei­revier
  • Erstellen von Berichten und Stellung­nahmen

Der Einsatz erfolgt im wechselnden Tag- und Spät­dienst sowie an Wochen­enden und Feiertagen.

Wir wünschen uns eine verantwortungs­bewusste und durchsetzungs­fähige Persönlich­keit, die über ein Gespür für situations­gerechtes Handeln sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucks­fähigkeit – gerne auch in Fremd­sprachen – verfügt. Eine abgeschlossene Berufs­ausbildung, ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatz­bereitschaft, eine aufgaben­bezogene körperliche Belast­barkeit, eine gültige Fahr­erlaubnis der Klasse B und die Bereit­schaft, Fortbildungs­lehrgänge zu absolvieren, werden voraus­gesetzt. Die körperliche Eignung wird im Rahmen des Einstellungs­verfahrens mittels eines Sport­tests ermittelt.

Die Eingruppierung erfolgt zunächst nach Entgelt­gruppe 8 TVöD. Nach erfolgreich absolviertem KOD-Lehrgang erfolgt die Ein­gruppierung nach Entgelt­gruppe 9a TVöD.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berück­sichtigt.

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen gerne Herr Lösch (Leiter Städtischer Voll­zugs­dienst), unter Telefon 07151/5001-2540, zur Ver­fügung. Bei personal­recht­lichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Golombek (Abteilung Personal), unter Telefon 07151/5001-2141.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte vorzugs­weise online unter www.waiblingen.de (Das-Rathaus/Karriere/Stellenangebote) oder senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unter­lagen an die Abteilung Personal der Stadt Waiblingen, Postfach 1751, 71328 Waiblingen. Bei postalischer Bewerbung werden die Unter­lagen nach Abschluss des Ver­fahrens vernichtet, eine Rück­sendung erfolgt nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benach­richtigungen über diesen Weg erfolgen.

Stadt Waiblingen
Kurze Straße 33
71332 Waiblingen
www.waiblingen.de



Beamter,Vollzugsdienst,Ordnungsdienstleiter,Vollzugsbeamter

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